Interne Meldestelle

HinSchG:
Vertraulichkeits-Checker

Mit unserem Online-Tool ermitteln Sie schnell und rechtssicher die Anforderungen an die Weitergabe von Hinweisen.

Außerhalb der Meldestelle im eigenen Unternehmen oder der eigenen Behörde darf der Hinweis nur unter den Ausnahmetatbeständen des § 9 HinSchG herausgegeben werden. Die Voraussetzungen für eine Weitergabe außerhalb der Meldestelle können in unserem kostenlosen HinSchG-Vertraulichkeits-Checker für Meldestellenbeauftragte eingesehen werden.

Die interaktive Online-Schulung zum Hinweisgeberschutzgesetz.

Mit dem innovativen Online-Kurs zum Hinweisgeberschutzgesetz von On compliance bieten wir eine umfassende Schulung, die die rechtlichen Rahmenbedingungen, Anforderungen und Best Practices zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle abdecken. Innerhalb von etwa 6 Stunden erhalten Sie nicht nur ein fundiertes Verständnis der theoretischen Grundlagen, sondern auch praktische Tools und Kenntnisse, die für den effizienten Betrieb einer internen Meldestelle, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und den Schutz der Rechte von Hinweisgebern sowie betroffenen Personen unerlässlich sind.

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Umfangreiches Fachwissen im Bereich Hinweisgeberschutz nach Abschluss der Schulung.

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Sie kennen die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Einrichtung und den Betrieb einer internen Meldestelle. 

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Sie kennen die notwendigen Verfahrensschritte, um eine Meldestelle in der Organisation zu implementieren (u.a. Einbindung Betriebsrat etc.) und haben das Rüstzeug eine Meldestelle rechtssicher zu betreiben. 

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Sie können eingehende Hinweise rechtssicher bewerten und die notwendigen Folgemaßnahmen ergreifen. 

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Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren sind Ihnen vertraut und Sie haben eine sichere Kenntnis vom Vertraulichkeitsgebot und seinen Ausnahmen. 

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Sie kennen die Anforderungen an die interne Ermittlung von Verdachtslagen.